Wie werde ich Mäzen, wie werde ich Mäzenin?

Vereinszweck:

Förderung der Wiener Musikkultur mittels Kompositionsaufträgen

von Mäzenen und Mäzeninnen an zeitgenössische Komponierende

Ziel: Initiierung einer Auftragskomposition von der Idee bis zur

Uraufführung

Zielgruppe: Menschen, die zu feierlichen Anlässen ein besonderes Geschenk

Widmen wollen

zB

Der Tochter des Jubilars

Nutzen für: potentielle Mäzen/innen, Beschenkte und Widmungsträger/innen,

Komponierende, Musiker/innen, Ensembles, Aufführungsorte, …

Procedere: der Verein kümmert sich und findet eine/n geeignete/n

Komponierenden und steuert Ideen für die fachliche Umsetzung

bei.

Zwischen Verein und Mäzen/in wird ein Vertrag abgeschlossen.

Aufträge sind bereits ab ca. € 3.000,- verwirklichbar.

Dauer: die/der Mäzen/in möge mit mindestens 3 Monaten rechnen,

im Durchschnitt beträgt die Dauer bis zur Verwirklichung

sechs bis neun Monate. Beachten Sie bitte, dass der Verein

ehrenamtliche Arbeit leistet und die Umsetzung der

Förderprojekte neben der breitgefächerten beruflichen Tätigkeit

organisiert.

Wichtig: eine wissenschaftliche Anerkennung des Vereins ist gerade in

Arbeit und sollte steuerliche Absetzbarkeit ermöglichen.

Wie Werde ich Mäzen oder Mäzenin?

  1. Ich erhalte Kontakt zum Verein Mäzenatentum.at und bitte um die Förderung einer Komposition. Was kann ich einbringen?
    1. Idee
    2. Anlass
    3. Texte
    4. Melodien
    5. Aufführungsort
    6. Gästeanzahl
  1. Erstes Treffen mit dem Vereinsvorstand zur kreativen Diskussion folgender wesentlicher  Meilensteine des Förderungsauftrages
    1. Höhe der Förderung
    2. Art der musikalischen Interpretation
    3. Ort der Aufführung
    4. Terminplan Proben und Auftritt
    5. Verein erstellt zum festhalten aller Details ein Protokoll

  1. Der Verein schlägt eine/n geeignete/n Komponisten/in vor
    1. Abstimmung per email
    2. Vorschläge zu möglichen Aufführungsorten falls noch nicht festgelegt
    3. Eventuelle Vorstellung von Kompositionen über Radio
    4. Versendung des Vertragsentwurfs an den/die Mäzen/in und den/die Komponisten/in

  1. Zweites Treffen
    1. Finale Abstimmung der Einzelbestandteile des Förderungsauftrages
    2. Auftragserteilung des/der Mäzen/in an den/die Komponisten/in per Unterschrift und unter Beteiligung des/der Komponisten/in
  2. Mäzen/in überweist die Hälfte des Kompositionshonorars auf das Konto des Vereins
  3. Beginn der Arbeit an der Komposition
    1. Rücksprache zwischen Mäzen/in und Komponisten/in jederzeit und nach Bedarf
    2. Rücksprache zwischen Mäzen/in und Verein jederzeit und nach Bedarf
  4. Der Verein überwacht die termingerechte Fertigstellung und organisiert die erste Probe
  5. Erste Probe mit dem Verein und der/des Mäzen/in
    1. Absprache zu Details  der Aufführung
    2. Überweisung der zweiten Hälfte des Kompositionshonorars
  6. Aufführung
    1. Aufführung
    2. Überreichung der Originalpartitur
    3. Er werden Fotos und ein Bericht zur Veröffentlichung erstellt
    4. Fotos und Bericht erscheinen auf der Vereinswebseite
    5. Fotos und Bericht kann der/dem Mäzen/in zur Verfügung gestellt werden